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Communio Internationalis Benedictinarum (CIB)

 Die Communio Internationalis Benedictinarum

(CIB)

 

Die Communio Internationalis Benedictinarum – die CIB – entstand 2001 in Nairobi, Kenia, auf einem Treffen von Vertreterinnen benediktinischer Frauengemeinschaften, die aus der ganzen Welt zusammengekommen waren. Während der etwa 30 Jahre vor diesem Ereignis waren eine Reihe von Anstrengungen unternommen worden, um die mit der benediktinischen Konföderation konsoziierten Nonnen und Schwestern in einer schwesterlichen Gemeinschaft miteinander zu verbinden.

Obwohl jede unserer Gemeinschaften ihr eigenes Charisma und ihren einzigartigen Charakter hat, wurde uns bewußt, daß wir in der Regel des Hl. Benedikt und in der benediktinischen Tradition, die in vielen Ländern und Kulturen weltweit zur Blüte gekommen ist, eine Quelle der Einheit haben, und wir haben dies schätzen gelernt. Die CIB hat es uns ermöglicht, auf tiefe und konkrete Weise die reiche Vielfalt des benediktinischen Charismas zu erfahren, wie es sich im Leben unserer Gemeinschaften ausdrückt.

 

Was ist die Communio Internationalis Benedictinarum?

Der Name Communio Internationalis Benedictinarum (CIB), bezeichnet alle benediktinischen Frauengemeinschaften auf der ganzen Welt, die vom Abtprimas anerkannt und im Catalogus Monasteriorum O.S.B. als Benediktinerinnen aufgelistet sind. Dieser Name wurde November 2001 gewählt, nachdem eine Umfrage an allen Gemeinschaften herausgegangen war. Mit diesem Entschluss war ein Höhepunkt einer seit dem 2. Vatikanischen Konzil in Gang gesetzten Entwicklung erreicht. Er ist auch Anfang einer neuen Zeitabschnitt in der Geschichte der Benediktinerinnen.

 

Geschichtlicher Hintergrund der CIB – die Benediktinische Konföderation

Zwischen 1886 und 1893 unternahm Papst Leo XIII Schritte für die Errichtung der benediktinischen Konföderation (Confederatio Benedictina), einer Struktur, die die damaligen benediktinischen Männerkongregationen miteinander und mit dem Abtprimas - der als Einheitsprinzip zum Abt von S.Anselmo in Rom ernannt wurde - vernetzen sollte. Zweck der Konföderation war es, - im Hinblick auf einer Förderung der gemeinsamen Traditionen des westlichen Mönchtums - sowohl auf einer internationalen Ebene Kontakt zwischen den benediktinischen Männergemeinschaften herzustellen und zu pflegen als auch die Mönche für ihren Dienst in der Kirche des 20. Jahrhunderts durch einen angemessenen Studium vorzubereiten. Es gab dazu keine parallele Struktur für die Frauen. Nach und nach wurden Frauengemeinschaften und Kongregationen von Frauen eine Form von Assoziation mit der Konföderation zugestanden, ohne dass sie volle Mitgliedschaft bekommen durften. Ihren Status erlaubte ihnen nicht, sich untereinander durch regelmäßige Treffen und internationalen Kontakt zu unterstützen.

 

Erste schritte zu einer vernetzung der Benediktinerinnen nach demII Vatikanischem Konzil (1968 - 1988)

Im Konzilsdekret über die Erneuerung der Orden „Perfectae Caritatis“ § 23 werden Konferenzen und Räte für höhere Obere ausdrücklich gefördert, weil sie es kleinen Gemeinschaften ermöglichen, aus der Isolation herauszutreten und das vorhandene Potential miteinander zu teilen. Seit 1893 diente der Äbtekongress in dieser Funktion für alle benediktinischen Männergemeinschaften. Seit etwa 1965 wuchs die Erkenntnis, dass für die Frauen etwas Ähnliches aufgebaut werden müsste.

1968

Die Synode der Abtpräsides unter dem Abtprimas Rembert Weakland beschloss, "dass der Abtprimas eine Kommission für Nonnen und Schwestern einrichten solle und dass diese Kommission in zwei Sektionen getrennt sein sollte, eine für Nonnen und eine für Schwestern, aber unter einem gemeinsamen Sekretariat. Ferner wurde bestimmt, dass diese beiden beratenden Gremien aus einer je gleichen Anzahl von Männern und Frauen bestehen sollten." (vgl. Rundbrief des Abtprimas an die Benediktinerinnen 28. Okt. 1968). Diese beiden Kommissionen trafen sich in den kommenden Jahren je einzeln mehrere Male mit dem Abtprimas.

1972

Auf der Synode der Präsides wurde beschlossen, dass die Kommission der Nonnen sowie einige Generaloberinnen der benediktinischen Schwesterngemeinschaften als Beobachterinnen zum Äbtekongress eingeladen werden sollten.

1980

Die Konföderation organisierte ein einmaliges Symposium zur Feier der 1500 Wiederkehr des Geburtstages des Hl. Benedikt. Als Vertreterinnen der Frauen waren 55 Äbtissinnen/Priorinnen eingeladen. Dies war das erste Mal, dass benediktinische Äbtissinnen und Priorinnen, Nonnen und Schwestern aus verschiedenen Traditionen und verschiedenen Teilen der Welt zu einer Veranstaltung zusammenkamen - derzeit nur als Gäste des Äbtekongresses.

1984

Die Mitglieder der beiden Kommissionen trafen sich zum ersten Mal gemeinsam und berieten über Möglichkeiten einer gemeinsamen Veranstaltung von Nonnen und Schwestern.

1987

Die benediktinischen Schwestern luden 16 Nonnen und 40 Schwestern zu einer Veranstaltung zum Thema: "Die Bedeutung der Benediktusregel für das Leben benediktinischer Frauen," in die Casa Santa Spirito, dem Generalat der Missions-Benediktinerinnen von Tutzing in Rom ein. Dieses erste Symposium, organisiert von den Schwestern, brachte einen neuen Schub für die Kooperation zwischen Nonnen und Schwestern.

1988

Beide Kommissionen wurden unter Abtprimas Viktor Dammertz vereinigt. Mitglieder sind nun Delegierte aus 18 (später 19) verschiedenen Regionen auf der ganzen Welt, noch dazu eine Generalpriorin einer großen internationalen Kongregation mit Sitz in Rom, und eine Vertreterin von AIM. Der Vorstand sollte ein gemeinsames Symposium in absehbarer Zeit organisieren. Mit Hilfe von Abtprimas Viktor Dammertz entwarf der Vorstand die ersten Statuten der Kommission.


http://www.benedictines-cib.org/

 

Liste der Regionen, die Delegierte zur Konferenz der CIB entsenden:

1. Italien und Malta

2. Spanien und Portugal

3. Frankreich und Israel

4. Großbritannien und Irland

5. Beneluxländer

6. Deutschland / Österreich / Schweiz / Skandinavien (GASS)

7. Polen

8. Kroatien

9. USA, Kanada (mit drei Delegierten)

10. ABECCA (Benediktinische- Zisterzienser Vereinigung der Karibik und der Anden)

11. Brasilien

12. Cono-Sur (Kongregation von Süd-Amerika)

13. Korea / Japan / Taiwan / Vietnam

14. Philippinen

15. Ozeanien

16. Ostafrika

17. Zentral und Westafrika, Madagaskar

18. Südafrika, Namibia, Angola

19. Indien, Sri Lanka

GEMEINSCHAFTEN

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Gemeinschaften, die nach der Regel des Heiligen Benedikt leben, gibt es heute viele auf der Welt. Sie sind auf allen fünf Kontinenten vertreten. Hier finden Sie Land für Land die Kontaktdaten all dieser Gemeinschaften.

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